Weiterhin gilt: Fonds-Leistungen für ALLE wie bisher!

Entscheidung über Fondsleistungen wurde vom Landesarbeitsgericht Hessen auf den 5. Dezember 2024 verschoben.

Am 27. Juni tagte das Landesarbeitsgericht Hessen zur Zukunft der Fonds-Leistungen in den Betrieben, in denen die Arbeitgeber die EVG-Tarifverträge nicht anwenden. Die Entscheidung wurde vom Landesarbeitsgericht Hessen auf den 5. Dezember 2024 verschoben.

Weiterhin können die EVG-Mitglieder auch in den Betrieben, in denen die Arbeitgeber die EVG-Tarifverträge nicht anwenden, alle Bestandsleistungen beantragen, die vor 2021 gegolten haben.

Informationen zu Deinem Antrag findest du beim Fonds Soziale Sicherung.