Verbesserung von Kindererziehungszeiten auch für Beamte kommt - aber erst ab September 2020 für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder

Bundesbeamtinnen und -beamte, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, werden ebenfalls Leistungsverbesserungen in ihrer Versorgung erhalten. Die langjährige Forderung von EVG und DGB nach einer Aufwertung der Kindererziehungszeiten wird mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz eingeführt.

Im Rentenrecht wurden mit der sogenannten Mütterrente II die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder mit einem weiteren halben Jahr verbessert. Damit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nunmehr insgesamt 30 Monate berücksichtigt; dies entspricht 2,5 Entgeltpunkten.

Betroffen sind Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder

Der Kindererziehungszuschlag, wie er für vor 1992 geborene Kinder im Sozialgesetzbuch Buch VI in der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt ist, wird nun inhaltsgleich auf Bundesbeamtinnen und -beamte übertragen. Dieser Regelungsteil tritt für Beamte am 1. September 2020 in Kraft. EVG und DGB hatten sich für einen früheren Termin eingesetzt, was allerdings abgelehnt wurde.

Derzeit wird das Verfahren vorbereitet, um die neuen Bestimmungen umzusetzen; es gibt z. Z. noch keine offizielle Information dazu. Nach unserem Kenntnisstand soll Mitte des Jahres (ca. Juli) eine Information des BEV an die Betroffenen in der Bezügemitteilung erfolgen. Eine Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt wäre verfrüht, da noch keine Bearbeitung stattfinden kann. Künftige PensionärInnen werden die verbesserten Leistungen von Amts wegen erhalten.

Für die nach dem 1. Januar 1992 geborene Kinder ändert sich nichts, hier hatte der Gesetzgeber bereits die vorteilhafte rentenrechtliche Regelung ins Beamtenversorgungsrecht inhaltsgleich übernommen.