Umsetzung TEG: Ganz große Mehrheit der DB-Betriebe behält die EVG-Tarifverträge

Die Deutsche Bahn hat am Donnerstag ihre Annahmen über die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben veröffentlicht. Hintergrund ist die angekündigte Einführung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Die ganz überwiegende Mehrheit der Betriebe behält demnach die guten Tarifverträge der EVG.

„Wir sehen unsere Einschätzung über die wirklichen Mitgliederverhältnisse im Bahnkonzern bestätigt“, sagte der EVG-Vorsitzende Klaus-Dieter Hommel. „Wir erwarten jetzt vom Arbeitgeber ein sauberes und transparentes Verfahren bei der bevorstehenden Umsetzung der Bestimmungen des Tarifeinheitsgesetzes.“

Laut Tarifeinheitsgesetz werden in den Betrieben der DB künftig nur noch die Tarifverträge derjenigen Gewerkschaft angewendet, die im Betrieb die meisten Mitglieder organisiert. Von den über 300 Betrieben im DB-Konzern seien 71 betroffen, teilte die Deutsche Bahn mit. In 55 davon gelten weiterhin die Tarifverträge der EVG, nur 16 werden einer anderen Organisation zugeschlagen.

Für uns war und ist wichtig, dass die Mehrheitsverhältnisse in den jeweiligen Betrieben in einem rechtssicheren Verfahren ermittelt werden. Die Versteckspiele der GDL haben nun jedoch dazu geführt, dass der Arbeitgeber die Zuordnung der Betriebe vorgenommen hat und festlegt, welche Tarifverträge angewandt werden.  

Auch für Beschäftigte in den Betrieben, die künftig von einer anderen Gewerkschaft tarifiert werden, bleibt die EVG weiterhin da! Die Betreuung durch die zuständige Geschäftsstelle und die*den betreuende*n Gewerkschaftssekretär*in geht weiter. Unser Anspruch bleibt bestehen: Wir wollen Mehrheitsgewerkschaft in allen Betrieben sein.