Übernahme von Auszubildenden im DB Konzern: Brief 1, 2, 3 - endlich vorbei!

Mit dem weiterentwickelten Nachwuchskräfte Tarifvertrag der EVG haben wir auch Verbesserungen bei der Übernahme von Auszubildenden erreicht.

Das Warten auf den „Brief 1, 2 oder 3“ hat nun ein Ende! Auszubildenden, die die Abschlussprüfung bestanden haben, wird künftig „grundsätzlich ein Angebot zur Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis“ gemacht.

  • Beginnend mit den Winterauslernenden (01.11.18 bis 30.04.19) wird es keine Übernahmebriefe mehr geben.
  • Bei Übernahme im Wahlbetrieb erhalten Azubis deutlich früher einen Arbeitsvertrag (unter Vorbehalt des Bestehens der Abschlussprüfung).
  • Die Ausgabe des Arbeitsvertrages erfolgt spätestens einen Monat vor Ausbildungsende.
  • Bei der Übernahme in eine andere Konzerngesellschaft unterstützt der Nachwuchskräftegesamtkoordinator (NGK) den Azubi zukünftig intensiv bei der Suche nach entsprechenden Anschlussperspektiven.

Auch 2018 werden wir wieder weitere Verbesserungen für Nachwuchskräfte und Beschäftigte erreichen! Mit modernen Tarifverträgen, die die individuellen Wünsche unserer Mitglieder aufnehmen. Das können wir, weil wir eine starke Gemeinschaft sind. Wenn Du Mitglied unserer Gemeinschaft bist, profitierst Du davon! Wenn nicht: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Mitglied zu werden!