TTIP: DGB begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments

Der DGB hat die Entscheidung des EU-Parlaments begrüßt, sich für eine verbindliche Ratifizierung und für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen auszusprechen. „Dies war und ist eine elementare Forderung der Gewerkschaften. Richtig ist auch, dass für das Nachhaltigkeitskapitel die allgemeinen Streitbeilegungsverfahren gelten sollen“, so Vorstandmitglied Stefan Körzell zur Entschließung des Europaparlaments zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP.

Der DGB hat die Entscheidung des EU-Parlaments begrüßt, sich für eine verbindliche Ratifizierung und für die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen auszusprechen. „Dies war und ist eine elementare Forderung der Gewerkschaften. Richtig ist auch, dass für das Nachhaltigkeitskapitel die allgemeinen Streitbeilegungsverfahren gelten sollen“, so Vorstandmitglied Stefan Körzell zur Entschließung des Europaparlaments zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP.

Die in diesem Kapitel enthaltenen Umwelt- und Arbeitnehmerrechte könnten so durchgesetzt werden, Verstöße seien damit sanktionierbar, so Körzell weiter. „Wir erwarten, dass die EU-Kommission dies bei den weiteren Verhandlungen berücksichtigt.“

Die Position des Europaparlaments zu Sonderklagerechten von Investoren (ISDS) sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssten, so der DGB-Vorstand. „In einem transatlantischen Freihandelsabkommen ist grundsätzlich weder ein paralleles Gerichtssystem, noch ein gesonderter Schutz ausländischer Investoren notwendig. Denn es gibt in den USA und in der EU hochentwickelte Rechtssysteme.“

Die gesetzten Maßstäbe müsse das Europaparlament nun auch an das mit Kanada geschlossene CETA-Abkommen anlegen. Wenn dort nicht nachverhandelt werde, könne dies nur eins bedeuten: ein klares Nein zu CETA!

Am 10. Oktober findet in Berlin eine Großdemonstration statt, an der sich auch die EVG beteiligt.

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