Tariftreuegesetz Rheinland-Pfalz: EVG würdigt "Meilenstein" für sozialen Wettbewerb

Die EVG begrüßt die Verabschiedung des neuen Landes-Tariftreuegesetzes in Rheinland-Pfalz. „Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer sozialen Ausgestaltung des Wettbewerbs erreicht“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. „Rheinland-Pfalz verankert den deutschlandweit höchsten Schutz der Beschäftigten im Wettbewerb“.

Die EVG begrüßt die Verabschiedung des neuen Landes-Tariftreuegesetzes in Rheinland-Pfalz. „Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer sozialen Ausgestaltung des Wettbewerbs erreicht“, sagte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner. „Rheinland-Pfalz verankert den deutschlandweit höchsten Schutz der Beschäftigten im Wettbewerb“.

Kirchner würdigte insbesondere, dass das rheinland-pfälzische Gesetz ausdrücklich auch für den Busbereich gilt. Wettbewerb „darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden“, so Kirchner weiter. „Noch besser wäre daher, wenn sich die anderen Bundesländer an dieser Regelung ein Beispiel nehmen würden.“

Wer in Rheinland-Pfalz den Zuschlag für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen bekommt, muss künftig zunächst das vorhandene Personal des bisherigen Betreibers übernehmen. Die Vergabebehörden müssen diesen Personalübergang bei ihren Ausschreibungen zwingend vorschreiben („Muss-Regelung“). Damit geht das rheinland-pfälzische Gesetz über das Vergaberecht des Bundes hinaus. Dort ist die entsprechende Vorgabe schwächer ausgestaltet (als „Soll-Regelung“) und gilt auch nicht für den Busbereich.

Der EVG-Vorsitzende kritisierte den „föderalen Flickenteppich“ in dieser Frage. „Der Schutz der Beschäftigten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet.“ Es sei aber nicht einzusehen, „warum ein Busfahrer, der zum Beispiel in Wiesbaden wohnt und arbeitet, schlechter abgesichert sein soll als sein Kollege in Mainz. Deshalb kann der Appell heute an die Bundesländer nur heißen: Nehmt euch ein Beispiel an Rheinland-Pfalz!“