Tarifeinheitsgesetz: GDL schiebt Verantwortung ab

Die GDL lässt über ihre Betriebsräte die Frage stellen, auf welcher Grundlage der Arbeitgeber die Zuordnung der Betriebe und damit der Tarifverträge getroffen hat. Wir fragen uns: warum handelt sie nicht einfach selbst, sondern schickt ihre Betriebsräte vor?

Das Bundesverfassungsgericht hat dafür einen einfachen und rechtssicheren Weg vorgeschrieben: Die notarielle Hinterlegung der Mitgliederzahlen. Wir sind diesen gegangen - unsere Kolleginnen und Kollegen haben Klarheit verdient und kein Versteckspiel.