SPNV: Tarifvertrag zur Regelung von Kurzarbeit - Abschluss erreicht!
Auch der SPNV ist von den weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Deshalb wollen wir als EVG für den Fall der Einführung von Kurzarbeit für unsere Mitglieder Regelungen schaffen, mit denen wir diesen Herausforderungen begegnen und unsere Kolleginnen und Kollegen in dieser Situation bestmöglich unterstützen.
Dazu wurde jetzt ein erster Meilenstein mit Abellio, WestfalenBahn, Keolis und den Transdev Unternehmen erzielt:
Für unsere Mitglieder konnten wir eine tarifvertragliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 90 % des Nettoentgeltes vereinbaren!
Damit haben wir unser Ziel erreicht, für unsere Kolleginnen und Kollegen wirtschaftliche Nachteile zu beschränken, die durch das Kurzarbeitergeld entstehen würden.
Zudem sind betriebsbedingte Kündigungen während der Ankündigungsfrist, der Kurzarbeit selbst und bis zwei Monate nach Beendigung der Kurzarbeit ausgeschlossen!
Mit weiteren Unternehmen in unserem Organisationsgebiet sind wir derzeit noch in Gesprächen. Wir lassen niemanden zurück. Diese Krise bewältigen wir nur gemeinsam.