SGB IX - Verschlechterungen im Gesetz verhindern!

Der Behindertenpolitische Ausschuss der EVG mischt sich ein. In einem offenen Brief warnt er vor einer Abschwächung des Gesetzentwurfs zur Novellierung des SGB IX.

Diese Abschwächung droht durch eine Stellungnahme der Bundesrats-Fachausschüsse zum Gesetzentwurf. Die Umsetzung der Hinweise, schreibt der Behindertenpolitische Ausschuss, „würde zu einer Verschlechterung der jetzigen Gesetzgebung führen“.

Die Ausschüsse wollen u.a., dass es erst ab 200 schwerbehinderten Beschäftigten eine Freistellung geben soll (im Gesetzentwurf: 100) oder dass Schwerbehindertenvertretungen keine Bürokraft haben sollen.

Schon der im Frühjahr vorgelegte Gesetzentwurf ist hinter den Erwartungen zurück-geblieben. Der Behindertenpolitische Ausschuss der EVG fordert echte Teilhabe statt Placebos: 

  • die gesetzliche Definition von Behinderung muss mit den allgemeinen Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang gebracht werden 
  • Menschen mit Behinderungen müssen soziale Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, die ihnen Inklusion und Selbstbestimmung ermöglichen
  • Es müssen die Voraussetzungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt geschaffen werden
  • Bessere Anreize zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Bessere Zugangsmöglichkeiten zu Bildungs-Leistungen.