Schienenlärmschutzgesetz: EVG kritisiert geplante Bußgeldvorschriften - unangemessene Belastung für Kolleginnen und Kollegen

Die EVG fordert Änderungen im Entwurf zum Schienenlärmschutzgesetz. Nach unserer Auffassung würden die Bußgeldvorschriften die Betriebseisenbahnerinnen und Betriebseisenbahner unverhältnismäßig bedrohen. Am Mittwoch gibt es zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung im Verkehrsausschuss.

Die EVG unterstützt grundsätzlich das Gesetzesvorhaben. Es muss dringend etwas gegen den Schienenlärm getan werden, um die Akzeptanz des Verkehrsträgers zu erhöhen.

Kritsch sehen wir allerdings die Bußgeldvorschriften, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Hier werden bei zwei Tatbeständen die Kolleginnen und Kollegen in unverhältnismäßiger Weise von Bußgeld bedroht.

Nach dem bisherigen Entwurf wäre ein Triebfahrzeugführer, der einen Güterzug übernimmt, in den ein lauter Güterwagen eingestellt ist, von einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bedroht. Das Gleiche würde z.B. für einen Wagenmeister gelten, der einen lauten Güterwagen nicht meldet oder nicht aussetzen lässt.

Wir fordern stattdessen, dass ausschließlich die Eisenbahn-Verkehrsunternehmen in die Verantwortung genommen werden. Sie müssen die betrieblichen Abläufe so organisieren, dass die widerrechtliche Beförderung lauter Güterwagen ausgeschlossen wird. Dementsprechend müsste das Unternehmen bei einem Verstoß ein Bußgeld zahlen und nicht der einzelne Mitarbeiter. Als „laute Güterwagen“ werden solche betrachtet, deren Lärmemissionen die Grenzwerte der TSI Noise überschreiten.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass im Ausnahmefall weiterhin laute Güterwagen befördert werden dürfen, wenn der Zug so langsam fährt, dass er ein speziell nach Lärmschutzkriterien berechnetes Geschwindigkeitsprofil einhält. Bei Überschreitung sieht der Entwurf ein Bußgeld in Höhe von 2.000 Euro vor. Die EVG fordert, diese Bußgeldandrohung zu streichen oder auf maximal 200 € zu senken.