Renten steigen zum 1. Juli

Zum 1. Juli 2016 steigen die Renten: in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent. Damit verbunden ist eine leichte Angleichung des Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert. Auf Basis der vorliegenden Daten steigt der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 29,21 Euro auf 30,45 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von gegenwärtig 27,05 Euro auf 28,66 Euro.

 

Zum 1. Juli 2016 steigen die Renten: in den neuen Bundesländern um 5,95 Prozent, in den alten Bundesländern um 4,25 Prozent. Damit verbunden ist eine leichte Angleichung des Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert.

Auf Basis der vorliegenden Daten steigt der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 29,21 Euro auf 30,45 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von gegenwärtig 27,05 Euro auf 28,66 Euro.

Die unterschiedliche Erhöhung in den alten und den neuen Ländern ist auf zwei Gründe zurückzuführen. Zum einen: Die Renten folgen den Löhnen. Diese sind im Westen etwas weniger stark gestiegen als im Osten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 3,78 Prozent in den alten Ländern und 5,48 Prozent in den neuen Ländern.

Zweitens wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch + 0,18 Prozentpunkten steigernd auf die Rentenanpassung aus. Daran ist erkennbar, dass 2016 mehr Beitragszahler dazu gekommen sind. Dadurch sind die Altersvorsorgeaufwendungen gestiegen und lassen den Erhöhungssatz um 0,26 Prozent ansteigen.

Die stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba wertete positiv, dass die Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West erneut ein gutes Stück vorangekommen ist. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 94,1 Prozent seines Westwertes (bisher: 92,6 Prozent).

„Eine Rentenangleichung zwischen Ost und West ist damit jedoch noch lange nicht erreicht“, so Regina Rusch-Ziemba. „Die EVG fordert weiterhin eine gesetzliche Regelung, welche die Angleichung der Ostrenten an das Westniveau bis zum Jahr 2020 regeln soll.“