Rekordsumme für Bundesbauministerium: Was bedeutet das für Mieter:innen in 2023?

Von 2020 bis 2022 sind die Mieten in Deutschland im Durchschnitt um 5,8 % angestiegen. Mehr als 30 % ihres Nettogehaltes bezahlen nun Mieter:innen durchschnittlich monatlich für ihre Wohnungen. Vor allem die Anzahl von Sozialwohnungen oder bezahlbarem Wohnraum ist in den letzten Jahren gesunken.

Ab dem 01.01.2023 wird von der Regierung versucht, die Wohnnotlage zu verbessern und durch den Rekordhaushalt von 7,33 Milliarden Euro entgegenzuwirken. Deutschland ist durch eine durchschnittliche Quote von 55 % ein Mieter:innenland, wobei vor allem in größeren Städten die Quote über 80 % einnehmen kann.

Wohngeld plus

Das Wohngeld wird nicht nur für mehr Menschen geöffnet, sondern auch verdoppelt. Finanziell erhalten Wohngeldbeziehende anstatt 160 € nun 370 € pro Monat. Die Verantwortung der Anträge liegt dabei weiterhin bei den Kommunen und Ländern, die es für 12 bis 18 Monate bewilligen.

Dabei ist der Kritikpunkt, dass die Kommunen durch die Mehranzahl der Anträge überlastet werden und sich dadurch die Bereitstellung des Geldes für Betroffene verzögern könnte. Grundsätzlich gilt: Die Betroffenen stellen ihren Antrag. Wird dieser bewilligt, wird der Zuschuss rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. 

Du bist dir unsicher, ob du berechtigt bist? Dann nutze doch das Angebot des DGB: www.dgb.de/wohngeld

Sozialwohnungen

Für das Bauen neuer Sozialwohnungen werden mit 1,28 Milliarden Euro sogar 750 Millionen Euro mehr vom Bund als Grundlage der Investitionen ausgegeben. Die Zahl der Sozialwohnungen soll nicht, wie dieses Jahr, weiterhin gesenkt werden. Diesem Trend will der Bund entgegenwirken.  Der Bund will weiterhin die Wohnungslosigkeit mit einem Zuschuss von 1,5 Millionen Euro bekämpfen. 

CO₂-Abgabe

Die CO₂-Abgabe als Bestandteil der Heizkosten wird auf die Mieter:innen und Vermieter:innen durch ein 10-Schritte-System aufgeteilt. Das Maximum hierbei bedeutet, dass bei einer schlechten Energiebilanz einer Wohnung 95 % von den Vermieter:innen übernommen werden müssen. Für diese Bilanz und die Abgabe werden der Verbrauch des Heizöls, Erdgases und Fernwärme miteinbezogen.

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