Petition: Zehntätige Freistellung für zweiten Elternteil nach Geburt

Die Bundesregierung hat die bereits 2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie immer noch nicht umgesetzt. Die Richtlinie sieht zehn Tage Vaterschaftsurlaub direkt nach der Geburt des Kindes vor.

Die Bundesregierung sieht die bestehenden Gesetze zu Elterngeld und -zeit hierfür als ausreichend an. Zu einem anderen Ergebnis kam bereits im Januar ein DGB Gutachten, zu dem wir uns auch als EVG zustimmend positioniert hatten.

„Wir bleiben weiterhin dabei, dass diese Freistellung eine wichtige Untersetzung für die Frauen wäre, die gerade entbunden haben. Eine frühe Bindung beider Elternteile sorgt für eine gerechtere Aufteilung der Sorgearbeit, das wurde vielfach nachgewiesen“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG.

Nun gibt es eine von einem breiten Bündnis getragene Petition, die eine zehntägige Freistellung nach der Geburt für Väter und alle anderen zweiten Elternteile fordert, die unter anderem auch vom DGB unterstützt wird.

„Die EVG setzt sich für eine generelle 10-tägige Freistellung für den zweiten Elternteil ein, auch Regenbogenfamilien müssen berücksichtigt werden“, so Burkert abschließend.

Die EVG fordert eine bessere Vereinbarkeit und gerechte Aufteilung der Sorgearbeit für alle Kolleg*innen. So auch in den Anforderungen zur Bundestagswahl.