Personalübergang bei Ausschreibungen: geht doch!

Das Landratsamt Hildburghausen in Thüringen hat Busverkehrsleistungen ausgeschrieben. Und dabei vorgeschrieben, dass die bisherigen Beschäftigten mitsamt ihrer arbeits- und tarifvertraglichen Rechte und solchen aus Betriebsvereinbarungen auf den neuen Betreiber übergehen können, wenn sie dies wünschen.

Damit werden endlich einmal die Möglichkeiten der EU-Verordnung 1370/2007 ausgeschöpft – im Sinne der Beschäftigten. Und: Die Vorgabe gilt nicht nur für Busfahrer*innen, sondern auch für Werkstattmitarbeiter*innen, Disponent*innen und kaufmännische Beschäftigte.

Wir sagen: Gut so! Nachmachen!

Die Übernahme ist in der 1370 nicht als verpflichtende Bestimmung aufgeführt. Viele Aufgabenträger sehen das als Freibrief für Vergaben ohne Schutz des Personals. Damit muss Schluss sein! Die EVG fordert die Übernahme der Beschäftigten bei Ausschreibungen als „Muss“-Vorschrift - im SPNV und im Busbereich!