Neuordnung EiB und KfV: Qualität der Berufsbilder erhalten

EVG und DB haben sich darauf geeinigt, einige Berufsbilder neu zu ordnen. Grund: In ihrer heutigen Form werden die Ausbildungen den aktuellen Anforderungen der Branche nicht mehr gerecht. Die EVG wird dabei vor allem darauf achten, dass die Qualität der Berufsbilder und auch der Ausbildungen erhalten bleibt.

Konkret geht es um die/den Eisenbahner*in im Betriebsdienst (EiB) und die/den Kauffrau / Kaufmann für Verkehrsservice (KfV). Für beide haben wir klare Forderungen aufgestellt.

EiB:

  • Keine Trennung des Berufs: Beibehaltung des heutigen Strukturmodells mit den zwei Fachrichtungen Lokführer*in/ Transport sowie Fahrweg
  • Erhalt der dreijährigen Berufsausbildung
  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung
  • Augenmerk auf die Digitalisierung legen


KfV:

  • dreijährige Ausbildung beibehalten / keine Stufenausbildung
  • Fremdsprachenkenntnisse intensivieren
  • IT-Kenntnisse in allen Bereichen vertiefen
  • verstärktes Augenmerk auf Belastungs- und Stressbewältigung
  • kaufmännische Ausbildung stärken, um verbesserte Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten

Die Gespräche mit der Arbeitgeberseite zur Erarbeitung eines Eckwertevorschlags werden in Kürze beginnen.