Maskenpflicht: NVV und RMV bringen durch die Hintertür Beschäftigte in Gefahr

Nordhessischer Verkehrsverbund und Rhein-Main-Verkehrsbund gehen eigene Wege bei der Durchsetzung der Maskenpflicht. Die betroffenen Kolleg*innen sind dadurch zusätzlichen Risiken ausgesetzt.

Beide Verkehrsverbünde verlangen durch eine Anpassung ihrer Beförderungsbedingungen von den Beschäftigten das Eintreiben von Strafgeldern bei Maskenverweigerern. „Damit setzen sie trotz anderer Verabredungen die Sicherheit ihrer Beschäftigten leichtfertig aufs Spiel“, kritisiert Kristian Loroch, Mitglied des EVG-Vorstandes und zuständig für den Bereich Beschäftigungsbedingen.

„Das Erheben von Vertragsstrafen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht bleibt Aufgabe der zuständigen Behörden.“ So lautet die Gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern, Verbände der Verkehrswirtschaft, Gewerkschaften und kommunalen Spitzenverbänden von diesem September. „Klarer geht’s doch nicht“, so Loroch weiter.

Entgegen der Verabredung dieses Runden Tisches und der Verkehrsministerkonferenz (VMK) haben die Verantwortlichen des NVV und des RMV ihre Beförderungsbedingungen geändert. Darin ist eine „Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro für Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)“ enthalten. Damit werden den Beschäftigtengruppen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) staatlich angeordnete Maßnahmen aufgezwungen.

„Das führt aktuell zu großer Verunsicherung und Ängsten“, kritisiert Loroch. Hintergrund ist, dass die Angriffe auf Mitarbeiter*innen der EVUs im Zusammenhang der Kontrollen (Hinweise) zum Tragen einer MNB zunehmen. Immer wieder werden dabei die Kolleg*innen verbal und körperlich angegriffen; nicht selten mit gesundheitlichen Folgen für die Beschäftigten. Sie sind für solche Konfliktsituationen weder ausgebildet, noch ausgestattet.

In einem Forderungsschreiben an die Geschäftsführungen des NVV und RMV sowie an den hessischen Minister für Verkehr hat die EVG ihre Position dargestellt. Darin heißt es u.a.: … „Die Durchsetzung von bußgeldähnlichen Strafen liegt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht im Verantwortungsbereich der Bus- und Bahnbeschäftigten, sondern bei Bundes- und ggf. Landespolizei.… Zudem verrichten Zugbegleiter*innen, im Gegensatz zur Bundespolizei, ihren Dienst meist allein.“

Wir fordern die Verantwortlichen des NVV und RMV sowie die Politik auf, diese Hintertür-Regelung zurückzunehmen. Wer Maskenpflicht anordnet, muss sie auch durchsetzen! Das ist in diesem Fall der Gesetzgeber und nicht unsere Kolleginnen und Kollegen.