Kompromiss Grundrente: „Großer Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit“

Die EVG hat den Kompromiss zur Grundrente der Großen Koalition begrüßt. Die für die Rentenpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende Regina Rusch-Ziemba erklärte: „Der Kompromiss der Regierungsparteien ist ein großer Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit.“ Damit würde die Lebensleistung von Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewürdigt. „Wer sein ganzes Leben lang hart gearbeitet hat, hat es nicht verdient im Ruhestand auf Sozialhilfe angewiesen zu sein“, so Regina Rusch-Ziemba.

Sie betonte: „Damit hat die entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung für viele Menschen ein Ende.“ Rusch-Ziemba wies darauf hin, dass es eine hohe Zahl von Menschen gäbe, die aus Angst vor dieser „unwürdigen Prozedur“ nicht zu den Ämtern gingen und versuchen mit Kleinstrenten zu überleben.

„Wir Gewerkschaften haben von Anfang an die Pläne von Bundessozialminister Heil unterstützt. Wir hätten uns auch eine Regelung für 3 Millionen Menschen gewünscht. Die jetzigen bis zu 1,5 Millionen sind allerdings das 12- bis 15-fache dessen, was die Union ursprünglich wollte. Und das OHNE Bedürftigkeitsprüfung“, so die EVG Vize Chefin.

Rusch-Ziemba kündigte an, dass die EVG nun das anstehende Gesetzgebungsverfahren eng begleiten wird.

Die Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD hatten sich am Sonntag auf einen Kompromiss bei der Grundrente geeinigt. Danach sollen die Renten für Singleeinkommen bis 1.250 Euro und 1.950 Euro bei Paaren höher gewertet werden. Statt der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bedürftigkeitsprüfung soll es nun eine Einkommensprüfung geben. Vorgesehen ist ein automatischer Datenaustausch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Finanzämtern. Anträge müssen nicht gestellt werden. Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten und auch für Bestandsrentner*innen gelten.