Keine weitere Verlängerung der Kulanzregelung für nationale Fahrvergünstigungs-Tickets

Die von der DB AG zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 eingeführte befristete Kulanzregelung wird seitens der DB AG nicht über den 31.10.2020 hinaus verlängert. Diese Regelung hatte eine Weiternutzung der ab dem 13.03.2020 abgelaufenen nationalen Fahrvergünstigungs-Tickets ermöglicht.

Die EVG hatten sich gegenüber der DB AG für eine nochmalige Verlängerung eingesetzt. Dafür gibt es aus unserer Sicht angesichts der anhaltenden Pandemielage und damit starken Reisebeschränkungen einen triftigen Grund. Leider ist die DB AG dazu nicht bereit und begründet die Ablehnung einer weiteren Verlängerung mit dem zeitgleichen Auslaufen der Kulanzregelung für Bahnkund*innen, ihre bis zum 13.03.2020 erworbenen Fernverkehrs-Tickets bis zum 31.10.2020 flexibel einsetzen zu können.