Infoveranstaltung in Frankfurt für Beamt*innen im DB Konzern

Vor über 70 interessierten Teilnehmer*innen aus dem Zentralbereich Personenverkehr wurden Fragen vom stellvertretenden Vorsitzenden des Besonderen Hauptpersonalrates, Hermann-Josef Müller, beantwortet. Ihm zur Seite stand der bei der EVG zuständige Fachbereichsleiter für Beamtenangelegenheiten, Joachim Messer, der stellvertretende Vorsitzende des besonderen Personalrates Mitte, Michael Zapp, sowie das freigestellte Mitglied der Geschäftsführung des BesHPR, Michael-Welon Neuer, aus Bonn.

Die Idee zu dieser Infoveranstaltung war anlässlich eines EVG-Seminars entstanden und aus der ursprünglich geplanten Runde aus dem Betriebsrat, wurde schnell eine erweiterte Runde aus den Zentralbereichen Fernverkehr, Regio und DB Vertrieb.

Ein Großteil der Informationen beinhaltete Fragen, die im Vorfeld den Vortragenden schriftlich zugeleitet worden waren, aber auch aus der aktuellen Situation heraus, wurden Fragen beantwortet. So nahm der Laufbahnwechsel nach § 20 ELV vom mittleren in den gehobenen Dienst einen breiten Raum ein, der vsl. Im kommenden Jahr wieder stattfinden soll. Bemängelt wurde von den Teilnehmern, dass es aus ihrer Sicht eine ungleiche Verteilung der Vergabemöglichkeiten vorgenommen wurde. So seien von den 88 Stellen nur 3 jeweils an DB Vertrieb und Fernverkehr und 18 an DB Regio entfallen. So wurde auch das in der Bundeslaufbahnverordnung festgelegte Höchstalter von 58 Jahren bemängelt; hier konnte darauf hingewiesen werden, dass die Anhebung auf 60 Jahren von den Personalräten und der EVG angestrebt wird. Ebenso wurde bei der Punktverteilung bemängelt, dass es zwischen Bewerbern mit und ohne Zielvereinbarung eine systemische Benachteiligung der Bewerber mit Zielvereinbarung gäbe.

Weitere Fragen waren unter anderem die Angleichung der Anrechnungszeiten der Kindererziehung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Hierzu wurde auf das laufende Gesetzgebungsverfahren hingewiesen, welches noch nicht abgeschlossen ist. Danach wird die Übertragung der rentenrechtlichen Regelung mit der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf Beamt*innen des Bundes ab 1.9.2020 eingeführt. Dies hatte die EVG seit längerem gefordert und kritisiert nun die späte Inkraftsetzung.

Mit der sogenannten Mütterrente II wurden die anrechenbaren Kindererziehungszeiten mit einem weiteren halben Jahr verbessert. Damit werden in der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt 30 Monate für vor 1992 geborene Kinder berücksichtigt; dies entspricht 2,5 Entgeltpunkten. Dieser Kindererziehungszuschlag soll nun in gleicher Höhe auch auf Bundesbeamt*innen übertragen werden.

Mit einem besonderen Dank an den Leiter HR DB Regio, Bernhard Schad, der maßgeblich zur Organisation beigetragen hatte, schloss der stellv. Vorsitzende des BesHPR Hermann Josef Müller die Veranstaltung und bedankte sich für das rege Interesse!