Info: Beamtenrechtliche Bewertungsfreigaben

Eine beamtenrechtliche Bewertung wird frei, wenn eine zugewiesene Beamtin oder zugewiesener Beamter ...

Eine beamtenrechtliche Bewertung wird frei, wenn eine zugewiesene Beamtin oder zugewiesener Beamter

  • mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt wird,
  • vorzeitig auf eigenen Antrag ab dem 63. Lebensjahr zur Ruhe gesetzt wird,
  • wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird,
  • entlassen wird oder
  • freiwillig aus dem Unternehmen ausscheidet, oder verstirbt.

Wird aus den genannten Gründen in einem Geschäftsbereich eine Bewertung frei, muss diese vor der Neuvergabe beim Dienstpostenbewertungsausschuss (DIPO) in Karlsruhe neu beantragt werden. Der DIPO prüft dann anhand der genehmigten Höchstzahlen und des Stellenplans, ob diese Bewertung wieder freigegeben werden kann.

In den jeweiligen Geschäftsbereichen der DB AG entscheiden allein die Personalverantwortlichen mit den Fachvorgesetzten vor Ort, auf welchen Arbeitsplatz eine beamtenrechtliche Höherbewertung Anwendung finden kann.

Wir, vom Besonderen Personalrat, werden auch weiterhin den zugewiesenen Beamtinnen und Beamten als verlässlicher Partner beratend zur Seite stehen. Für beamtenrechtliche Fragen stehen wir auch den HR-Partnern als Ansprechpartner zur Verfügung.