ILO-Konvention 190 tritt in Kraft – EU-Ratifizierung steht weiter aus

Zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung ist die ILO-Konvention 190 gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt endlich in Kraft getreten. Zumindest die sechs Staaten, die das Abkommen bisher ratifiziert haben (Argentinien, Ecuador, die Republik Fidschi, Namibia, Somalia und Uruguay) sind nun dazu verpflichtet, innerhalb eines Jahrs entsprechende Maßnahmen zu treffen.

„Wir freuen uns, dass die Konvention in diesen Ländern in Kraft tritt“, so Martin Burkert, stellvertretender Vorsitzender der EVG dazu. „Aber auch alle anderen Staaten sind angehalten, Maßnahmen zu treffen. Wir als EVG bleiben auch weiterhin bei unserer Forderung, dass auf EU-Ebene endlich Maßnahmen getroffen werden, um die Ratifizierung einzuleiten. Wir haben lange genug gewartet“, so Burkert mit einer abschließenden Forderung nach Brüssel.

In diesem Übereinkommen wird anerkannt, dass „Gewalt und Belästigungen in der Arbeitswelt eine Menschenrechtsverletzung darstellen (…), eine Bedrohung für die Chancengleichheit, inakzeptabel und mit menschenwürdiger Arbeit unvereinbar (sind)“. Die Übereinkunft stellt damit ein klares Signal für die Nulltoleranz von Gewalt und sexueller Belästigung dar!

Das Abkommen beinhaltet neben der Anerkennung von physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schäden auch eine sehr weite Definition der Arbeitsorte. So ist klar benannt, dass alle Orte, an denen gearbeitet wird, für alle Geschlechter gewaltfrei sein müssen und der Arbeitgeber hierfür die Verantwortung trägt. 

Um den Druck auf die übrigen Staaten zu erhöhen, das Abkommen zu ratifizieren, rufen Gewerkschaften zu einer Unterschriftenaktion auf. Helft uns dabei und unterzeichnet den weltweiten Appell (Englisch).