Hessen kommt auf EVG zu: Runder Tisch zur Kontrolle der Maskenpflicht

Unser Einsatz hatte Erfolg! Anfang Dezember hatten wir in einem Schreiben an das hessische Verkehrsministerium sowie den RMV und NVV deutlich gemacht, dass die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen keine „Maskenpolizei“ sind.

Hintergrund: Die Verkehrsrunternehmen ändern die Beförderungsbedingungen, um eine „Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro für Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)‘‘ durch die Beschäftigten zu erwirken. Den davon betroffenen Beschäftigtengruppen würden dadurch Maßnahmen aufgezwungen, die explizit staatliche Behörden vorbehalten sind.

In unserem Schreiben haben wir die sofortige Rücknahme der Passage aus den Beförderungsbedingungen gefordert. Daraufhin wird es schon im Januar einem Runden Tisch mit der EVG, dem Staatssekretär und den hessischen Verkehrsverbünden geben. Wir werden dort unser Fachwissen einbringen und auf schnelle Lösungen für die Beschäftigten drängen.