Hände weg vom Streikrecht!

Das Streikrecht erscheint uns in Deutschland selbstverständlich. In vielen Ländern weltweit wird aber dieses elementare Recht der Arbeitnehmer/innen beschnitten und angegriffen. Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) hat zusammen mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund IGB für den 18. Februar international zu Aktionen zur Verteidigung des Streikrechts aufgerufen. Das geht uns alle an: Denn in Deutschland gibt es immer wieder subtile Angriffe auf das Streikrecht – so unter dem Deckmantel „Schutz der Daseinsvorsorge“.

Das Streikrecht erscheint uns in Deutschland selbstverständlich. In vielen Ländern weltweit wird aber dieses elementare Recht der Arbeitnehmer/innen beschnitten und angegriffen. Die Internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) hat zusammen mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund IGB für den 18. Februar international zu Aktionen zur Verteidigung des Streikrechts aufgerufen. Das geht uns alle an: Denn in Deutschland gibt es immer wieder subtile Angriffe auf das Streikrecht - so unter dem Deckmantel „Schutz der Daseinsvorsorge“.

Das Streikrecht ist unter anderem festgelegt in Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeits-Organisation (ILO). Genau hier entzündet sich aber derzeit der Konflikt. In der ILO arbeiten Vertreter der Regierungen, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften zusammen. Die Arbeitgeberrepräsentanten versuchen derzeit, das Streikrecht aus den ILO-Kernarbeitsnormen zu tilgen. Sie wollen verhindern, dass nationale Gerichte daraus kollektive Rechte für Arbeitnehmer in einzelnen Ländern ableiten.

Die Angriffe auf das Streikrecht kommen nicht zufällig gerade jetzt. In vielen Ländern werden Sparmaßnahmen durchgesetzt. Eine willkommene Gelegenheit, Arbeitnehmerrechte zu schwächen.

Europa ist, was das betrifft, übrigens keine Insel der Seligen. Eine Abfrage der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) unter Gewerkschaften aus 22 Ländern zeigt: Allein in 9 europäischen Ländern gibt es subtile Einschränkungen des Streikrechts - z.B. indem so genannte Mindestdienstleistungen vorgeschrieben sind, die auch im Falle eines Arbeitskampfes erbracht werden müssen. Streiks im können so erheblich erschwert werden.

Zur Erinnerung: Die EU-Kommission wollte solche Mindestdienstleistungen generell vorschreiben - im 4. Eisenbahnpaket. Das konnten die EVG und die ETF durch unsere Kampagne verhindern: Das EU-Parlament lehnte diesen Plan der Kommission nach unserer Intervention ab - unter anderem durch die Demo in Straßburg.

In Deutschland ist es die CSU, die eine Einschränkung des Streikrechts fordert. Zur Schaffung eines „modernes Streikrechts“ verlangt sie obligatorische Schlichtungen, die Ankündigung von Streiks mit einer Vorlaufzeit von vier Werktagen sowie die Sicherstellung von Mindestdiensten. Unter dem Deckmantel, die Daseinsvorsorge auch im Streikfall sicherzustellen, will sie das stärkste Mittel der Gewerkschaften, die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen, in einen zahnlosen Tiger verwandeln.

Mindestleistungen sollten nur dort Anwendung finden, wo die Sicherheit und das Leben der Menschen gefährdet sind. Die Mitglieder der EVG sind stolz auf ihre Rolle bei der Bereitstellung von Diensten für die Öffentlichkeit und gehen nicht leichtfertig mit ihrem Streikrecht um. Sie unterstützen das Recht der Bürger auf Mobilität. Die Ausübung eines solchen Rechts kann aber nicht zu Lasten der Grundrechte der Arbeitnehmer erfolgen.

Man sieht: Die Beteiligung am Internationalen Aktionstag zur Sicherstellung des Streikrechts ist mehr als gelebte internationale Solidarität mit den Kolleginnen und Kollegen, deren Recht auf Streik heute schon eingeschränkt ist. Das Streikrecht geht uns alle an. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden sich daher am Aktionstag beteiligen. Weitere Informationen dazu folgen.