Für ein Tariftreuegesetz in NRW, das wirkt!

Landtag in Düsseldorf: Anja Weber vom DGB NRW und die Vertreter/innen der Mitgliedsgewerkschaften überreichen dem Arbeitsminister Karl-Josef Laumann ca. 7000 unterschriebene Postkarten und fordern die Umsetzung des Tariftreuegesetzes in NRW.

Das Land Nordrhein-Westfalen und seine Kommunen geben jedes Jahr enorme Summen für öffentliche Aufträge aus: Allein die Aufträge, die über 25.000 Euro lagen, bezifferten sich im Jahr 2024 auf insgesamt 13 Milliarden Euro.

Dieses Geld fließt in Projekte, die das tägliche Leben und die Infrastruktur vor Ort sichern und verbessern. Ob der Bau von Straßen, Brücken und Radwegen, die Modernisierung von Schulen und Kitas, die Ausstattung der Feuerwehr oder die Reinigung von Verwaltungsgebäuden und Kultureinrichtungen - Öffentliche Aufträge haben einen großen Einfluss auf die Lebensqualität der Bürger*innen und die Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes.

Die aktuelle Vergabepraxis hat aber einen Haken: Oft bekommt nicht das beste Angebot den Zuschlag, sondern das billigste. Damit werden Betriebe bevorzugt, die nicht tarifgebunden sind und über niedrige Löhne den Angebotspreis drücken. Das, was zunächst günstiger erscheint, kommt uns am Ende also teuer zu stehen. Deshalb dürfen Tarifverträge bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge nicht länger ein Nachteil sein, sondern müssen zum Vorteil werden! Das ist umso wichtiger, da sich die Tarifbindung in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten im Sinkflug befindet: Nur 51 Prozent der Beschäftigten in NRW werden noch nach Tarif entlohnt, 1996 waren es 82 Prozent.

Die Folgen sind gravierend: Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag müssen länger arbeiten und bekommen ein niedrigeres Gehalt. Sie können weniger Geld in die Läden tragen und dem Staat entgehen Steuern und Sozialabgaben - Das schwächt die Konjunktur und die öffentlichen Kassen. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass Beschäftigte trotz Arbeit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind, was zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit verursacht. Für uns ist daher klar: Das Land NRW muss mit gutem Beispiel vorangehen und sicherstellen, dass Steuergelder nicht Lohndumping fördern, sondern faire Löhne und gute Arbeit!

WIR FORDERN: Öffentliche Aufträge dürfen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden,  die nach Tarifvertrag bezahlen. Wir brauchen ein Tariftreuegesetz für NRW, das wirkt!

Unsere Forderungen für ein Tariftreuegesetz NRW:

  1. Tariftreue in Stadt und Land:  Ein Gesetz für alle Ebenen 75 Prozent der öffentlichen Aufträge werden auf kommunaler Ebene vergeben, also durch Städte, Kreise oder Gemeinden. Deshalb muss ein Tariftreuegesetz flächendeckend greifen: Es darf nicht nur für Landesaufträge gelten, sondern muss ebenso für sämtliche kommunale Vergaben verbindlich sein.
  2. Breiter Geltungsbereich: Auch Lieferdienste und Konzessionen müssen einbezogen werden Ein wirksames Gesetz darf keine Schlupflöcher bieten. Deshalb muss der Anwendungsbereich weit gefasst sein: Nicht nur klassische Bau-, Dienstleistungs- oder Reinigungsaufträge, sondern auch Lieferleistungen und sogenannte Konzessionen, etwa im Bereich der Schul- und Krankenhauskantinen, müssen unter das Gesetz fallen.
  3. Einheitliche Standards für alle Branchen:  Klarheit und Transparenz schaffen Damit das Gesetz in der Praxis funktioniert, braucht es klare und transparente Regelungen für die betroffenen Branchen. Es muss eindeutig geregelt sein, welche tariflichen Standards - einschließlich Entgelte, Sonderzahlungen, Urlaubsregelungen und Arbeitszeit - für einzelne Branchen gelten. Und zwar auf Grundlage der einschlägigen Tarifverträge.
  4. Kontrolle ist entscheidend: Für eine wirksame Umsetzung braucht es eine effektive Überwachung Ein Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung. Deshalb fordern wir eine kompetente, personell gut aufgestellte und mit klaren Befugnissen ausgestattete Kontrollstruktur. Diese muss systematisch und risikoorientiert prüfen, ob Unternehmen die Vorgaben einhalten - und darf sich nicht auf freiwillige Angaben verlassen. Beschäftigte müssen Verstöße außerdem einfach und anonym melden können.
  5. Ohne abschreckende Sanktionen keine Wirkung: Verstöße müssen spürbare Folgen haben. Wer gegen das Gesetz verstößt, darf damit nicht einfach durchkommen. Deshalb braucht es spürbare und abschreckende Sanktionen. Unternehmen, die sich nicht an tarifliche Mindeststandards halten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern, Rückforderungen und einem Ausschluss von zukünftigen Aufträgen rechnen.

Der DGB drängt auf eine schnelle Umsetzung, doch Arbeitsminister Laumann drückt auf die Bremse: Der Gesetzentwurf steht zwar, ein Beschluss steht aber noch aus.