EVG und DGB: Konzept für verfassungskonforme Besoldung gefordert

Die Bundesregierung und auch der Gesetzgeber müssen das Alimentationsprinzip endlich ernst nehmen. Deshalb haben der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die Bundesinnenministerin Ende Juni nachdrücklich aufgefordert, ein Konzept für eine verfassungskonforme Besoldung im Bund vorzulegen.

Hintergrund: Knapp ein Jahr liegt die jüngste Bundestagswahl nun schon zurück und doch hat sich in der Frage nach der amtsangemessenen Besoldung von Beamtinnen und Beamten immer noch nichts getan. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht schon vor mehr als zwei Jahren eine verfassungswidrig zu niedrig bemessene Besoldung der Beamt:innen der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen festgestellt. 

Die Entscheidungsgründe legten zudem nahe, dass auch die übrigen Dienstherren und somit auch der Bund in der Pflicht sein könnten zu handeln. Ein vom seinerzeit zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer vorgelegter Gesetzentwurf wurde nie verabschiedet. Das damalige Kabinett war sich in der Frage der Vorgehensweise nicht einig. 

Eigentlich war die EVG, wie auch der DGB, davon ausgegangen, dass das neu besetzte Bundesinnenministerium diese „Baustelle“ sehr schnell angehen würde. Leider hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. 

EVG und DGB werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und berichten.