EVG für einheitliche Maskenpflicht in allen Verkehrsmitteln

Die EVG fordert von der Politik eine bundesweit einheitliche Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken in allen Verkehrsmitteln. Ob Flugzeug, ÖPNV, Schienen-Fernverkehr, Busse, S-, U- und Straßenbahnen, Taxis oder Fahrzeuge privater Fahrdienste - hier kann es keine Ausnahmen geben.

Gerade wenn das öffentliche Leben wieder hochgefahren wird, kommt es auf jede*n Einzelnen an. Jede*r trägt Verantwortung: Wer sich selbst schützt, schützt auch alle anderen.

Zusammen mit dem Einhalten weiterer Schutzmaßnahmen, wie Abstands- und Hygieneregeln, trägt eine Maskenpflicht auch dazu bei, die Akzeptanz öffentlicher Verkehrsmittel in der Krise zu wahren und Fahrgäste zu binden. Die Maskenpflicht sollte auch an Haltestellen, Bahnhöfen oder Flughäfen gelten.

Es ist dabei die Aufgabe der Politik in Bund, Ländern und Kommunen, eine solche einheitliche Regelung zu erlassen, bekanntzumachen und umzusetzen. Für die konkrete Kontrolle und Durchsetzung können jedoch nicht die Beschäftigten der Verkehrsunternehmen herangezogen werden. Dafür können nur die jeweiligen staatlichen Stellen, wie Bundespolizei, Landespolizei oder Ordnungsämter zuständig sein.