EVG: Beschäftigte im Wettbewerb besser absichern

Das Land Brandenburg kann mehr tun, um den Wettbewerb im übrigen Öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sozialer zu gestalten. „Die Landesregierung sollte sich ein Beispiel an Rheinland-Pfalz nehmen,“ sagte die EVG-Landesverbandssprecherin in Brandenburg, Andrea Klatke. Dort sei mit dem neuen Tariftreuegesetz die bundesweit beste Absicherung der Beschäftigten im Wettbewerb verankert worden. „Das muss auch in Brandenburg möglich sein“, so Klatke.

Das Land Brandenburg kann mehr tun, um den Wettbewerb im übrigen Öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sozialer zu gestalten. „Die Landesregierung sollte sich ein Beispiel an Rheinland-Pfalz nehmen,“ sagte die EVG-Landesverbandssprecherin in Brandenburg, Andrea Klatke. Dort sei mit dem neuen Tariftreuegesetz die bundesweit beste Absicherung der Beschäftigten im Wettbewerb verankert worden. „Das muss auch in Brandenburg möglich sein“, so Klatke.

„Die Beschäftigten in Bussen und Bahnen arbeiten tagtäglich für die Mobilität von Millionen Menschen in unserem Bundesland. Sie haben faire Bedingungen und ein Höchstmaß an sozialem Schutz verdient.“

Rheinland-Pfalz hat in seinem neuen Landes-Tariftreuegesetz weitgehende Regelungen zum Personalübergang bei einem Betreiberwechsel verankert. Ein Unternehmen, das in Rheinland-Pfalz den Zuschlag für die Erbringung öffentlicher Verkehrsleistungen bekommt, muss künftig zunächst das vorhandene Personal des bisherigen Betreibers übernehmen. Die Vergabebehörden müssen diesen Personalübergang bei ihren Ausschreibungen zwingend vorschreiben („Muss- Regelung“). Damit geht das rheinland-pfälzische Gesetz über das neue Vergaberecht des Bundes noch hinaus. Dort ist die entsprechende Vorgabe schwächer ausgestaltet (als „Soll-Regelung“) und diese gilt auch nicht für den Busverkehr.

Im Land Brandenburg gibt es Landkreise, die solche Regelung selbständig in ihre Ausschreibungen hineinnehmen. Das zeigt, dass das auch in Brandenburg möglich ist. Deshalb ist es an der Zeit, dass die Landesregierung reagiert und ihr Vergabegesetz entsprechend überarbeitet. Dort sind nicht eindeutige Regelungen zur Anwendung der vereinbarten Tarifverträge bei Ausschreibungen im ÖPNV enthalten und diese gilt es so zu formulieren, dass keine Schlupflöcher mehr möglich sind. „Es handelt sich um mehrere Tausend Arbeitsplätze im Bereich von SPNV und üÖPNV. Das Beispiel Rheinland-Pfalz zeigt, dass eine soziale Ausgestaltung von Ausschreibungen möglich ist. Der Wettbewerb in diesem Bereich soll Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Das bedeutet, dass er auch nicht auf dem Rücken der Beschäftigten, die ja auch Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes sind, ausgetragen werden darf.“, so bekräftigte die Landesverbandssprecherin der EVG.