EVG begrüßt Ja des Bundestages zum neuen Vergabegesetz

 

- Personalübergang bei Ausschreibungen besser geregelt

 

 

Der Vorsitzende des Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages zum neuen Vergabegesetz. "Mit Ihrem Ja zu der von der EVG geforderten Soll-Vorschrift bei der Personalüberleitung haben die Abgeordneten die Rechte der Beschäftigten deutlich gestärkt", betonte Kirchner. "Das ist ein großer Erfolg für uns! Dafür hat die EVG lange gekämpft."

 

- Personalübergang bei Ausschreibungen besser geregelt

Der Vorsitzende des Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages zum neuen Vergabegesetz. "Mit Ihrem Ja zu der von der EVG geforderten Soll-Vorschrift bei der Personalüberleitung haben die Abgeordneten die Rechte der Beschäftigten deutlich gestärkt", betonte Kirchner. "Das ist ein großer Erfolg für uns! Dafür hat die EVG lange gekämpft."

Künftig muss der Aufgabenträger im Regelfall dafür sorgen, dass bei einem Betreiberwechsel nach einer Ausschreibung das neu beauftragte Eisenbahnunternehmen seinen Personalbedarf vorrangig mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deckt, die bereits beim bisherigen Betreiber auf dem betreffenden Liniennetz tätig waren. Mindestens für eine Übergangszeit gelten auch die bisherigen Lohn- und Beschäftigungsbedingungen weiter.

"Die heute beschlossene gesetzliche Regelung ist dringend erforderlich, wie aktuelle Beispiele zeigen", stellte Kirchner fest. So habe das britische Unternehmen "National Express" vom Verkehrsverbund Rhein-Ruhr den Zuschlag für zwei Nahverkehrsstrecken in Nordrhein-Westfalen erhalten und fahre dort nun Eisenbahn ohne Eisenbahner. Statt die bisher beschäftigten, gut ausgebildeten und kompetenten Zugbegleiter zu übernehmen, würden Leistungen im Bereich Service und Sicherheit nun von einem eigens beauftragten Subunternehmen erbracht. "Die jetzt beschlossene Soll-Regelung zur Personalüberleitung kann solche Auswüchse verhindern, zumindest aber erschweren - und das ist auch richtig so", machte der EVG-Vorsitzende deutlich.

Kirchner bedauerte allerdings, dass die jetzt beschlossene Regelung nur für den Bereich der Schiene gelte und der Busbetrieb im Nahverkehr noch ausgenommen sei. "Hier sehen wir dringenden Nachholbedarf". Die EVG werde sich weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass der Wettbewerb im Nahverkehr nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werde. Die EVG werde künftige Vergabeverfahren intensiv begleiten und darauf achten, dass die Regelungen zu Gunsten der Beschäftigten auch umgesetzt werden.

Die Soll-Vorschrift war im September vom Bundesrat vorgeschlagen worden. Die Endfassung des neuen Vergabegesetzes muss jetzt noch endgültig vom Bundesrat gebilligt werden. "Wir gehen davon aus, dass das nur noch eine Formalie ist und wir keinen inhaltlichen Rückschritt mehr erwarten müssen", so Kirchner.