EVG begrüßt Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente

„Die EVG begrüßt den am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente“. Das sagte der stellvertretende EVG-Vorsitzende, Martin Burkert. „Endlich wird die Lebensleistung von rund 1,3 Millionen Menschen gewürdigt, die lange gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aber trotzdem nur niedrige Renten beziehen. Durch die Grundrente erhöhen sich deren Rentenansprüche. Auch die so genannten Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner profitieren von diesem Beschluss“, erklärte Martin Burkert.

Die EVG lehnt gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften die Einkommensprüfung ab, die zudem zu einem hohen Verwaltungsaufwand bei der Rentenversicherung führt. Sie ist aber ein deutlicher Fortschritt gegenüber der von CDU/CSU ursprünglich geforderten vollen Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Grundsicherung. „Das jetzt gewählte Modell erspart den Betroffenen den Weg zum Sozialamt und wird auch dazu führen, dass die verschämte Altersarmut abnimmt“, so EVG-Vize Martin Burkert. Ein Antrag auf die Grundrente muss nicht gestellt werden, der Rentenversicherungsträger prüft automatisch.

Im laufenden parlamentarischen Verfahren wird sich die EVG - gemeinsam mit dem DGB - für weitere Verbesserungen des Gesetzentwurfs einsetzen. „Nach unserer Auffassung sollten Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten, Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Mutterschutzes auch zu den Grundrentenzeiten zählen“, machte der stellvertretende EVG-Vorsitzende deutlich

Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.