EVG befürchtet Einschnitte im Nahverkehr auf der Schiene nach Einigung bei Regionalisierungsmitteln

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern im Streit um die Höhe künftiger Regionalisierungsmittel. "Damit ist erst einmal Planungssicherheit gewährleistet, die für anstehende Auftragsvergaben im Nahverkehr wichtig ist", machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner deutlich. Die EVG hatte die Forderung der Länder nach einer deutlichen Erhöhung der Mittel unterstützt und durch politische Aktionen begleitet.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern im Streit um die Höhe künftiger Regionalisierungsmittel. "Damit ist erst einmal Planungssicherheit gewährleistet, die für anstehende Auftragsvergaben im Nahverkehr wichtig ist", machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner deutlich. Die EVG hatte die Forderung der Länder nach einer deutlichen Erhöhung der Mittel unterstützt und durch politische Aktionen begleitet.

Kirchner kritisierte jedoch, dass der jetzt vereinbarte Betrag von 8 Milliarden Euro jährlich um 500 Millionen unter dem von den Ländern errechneten Bedarf bleibe. Auch liege die vereinbarte Dynamisierung von 1,8 Prozent unter der geforderten jährlichen Anpassungsrate.

"In der Konsequenz bedeutet dies, dass notwendige zusätzliche Nahverkehrsangebote in den Großstädten nicht realisiert werden können und es im ländlichen Raum möglicherweise zu Abbestellungen kommt", machte der EVG-Vorsitzende deutlich. "Für alle, die auf die Schiene als Verkehrsmittel angewiesen sind, ist das keine gute Botschaft", so Kirchner. Dass für die Verteilung auf die Bundesländer der sogenannte "Kieler Schlüssel" zur Anwendung kommen soll, obwohl die Höhe der Regionalisierungsmittel nunmehr bei "nur" 8,0 Milliarden Euro liege, gebe großen Anlass zur Sorge für Nahverkehrsangebote und Arbeitsplätze in den östlichen Bundesländern.

Positiv bewertete der EVG-Vorsitzende, dass die Zweckbindung der Regionalisierungsmittel bis 2030 fortgeschrieben werden soll. Somit dürfen diese Gelder auch weiterhin nur zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs verwendet werden.

Ebenfalls begrüßt wurde seitens der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) über das Jahr 2019 hinaus fortgeführt wird. "Das bedeutet, dass im Nahverkehr neue Projekte für Busse und Bahnen in Angriff genommen werden können", so Kirchner.

"Uns als EVG ist in diesem Zusammenhang das Thema Arbeitsplätze wichtig. Wir werden sehr darauf achten, dass auch im Nahverkehr der Service stimmt; dazu bedarf es weiterhin qualifizierter und motivierter Mitarbeiter. Daran dürfen diejenigen, die Nahverkehrsleistungen ausschreiben, nicht sparen, um so fehlende Finanzmittel zu kompensieren", stellte der EVG-Vorsitzende fest.