EuGH macht Europa arbeitnehmerfreundlicher: Uber muss Geschäftsmodell anpassen

Europa wird arbeitnehmerfreundlicher! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch entschieden, dass die vom Fahrdienst-Vermittler Uber erbrachte Dienstleistung eine Verkehrsdienstleistung ist. Die EVG begrüßt dieses Urteil.

„Es ist gut, dass wir eine oberste Gerichtsbarkeit haben, die solchen Geschäftsmodellen wie dem von UBER einen Riegel vorschiebt“, sagte der EVG-Vorsitzende und Vizepräsident der ETF, Alexander Kirchner. „Das ist ein wegweisendes Signal.“

Hintergrund ist die Beschwerde eines Berufsverbandes von Taxifahrerinnen und Taxifahrern aus Spanien, die auf fehlende Lizenzen und Genehmigungen verwiesen haben. Das EuGH hat nun entschieden, dass es sich bei den UBER-Fahrten um Verkehrsdienstleistungen handle, die im Sinne des Unionsrechts einzustufen seien.

Der EuGH hatte am Mittwoch ebenfalls entschieden, dass im Straßentransportsektor die Lastwagenfahrer die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen dürfen.

Die EVG und ETF kämpfen seit langem für faire Bedingungen in der europäischen Transportbranche. Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Fair Transport“ haben wir bereits politischen Druck aufgebaut. Wir haben damit die Öffentlichkeit und viele Menschen erreicht.

Bevor mit dem so genannten Straßenpaket die Arbeits- und Sozialbedingungen der LKW-Fahrer noch weiter verschlechtert werden, bedeutet das EuGH-Urteil: „bis hierhin und nicht weiter“.

„Richtig so, wir werden den Kampf für gerechte Löhne, für faire Arbeits- und Sozialbedingungen in der Verkehrsbranche weiterführen. Das Urteil des EuGH gibt uns dafür Rückenwind“, betonte Kirchner.