Es gibt nur ein EVG-Wahlmodell

Wir gehen auf den 1. Januar 2018 zu - dann wird die zweite Stufe des EVG-Tarifabschlusses vom Dezember 2016 umgesetzt.

Bereits im April gab es 2,5 Prozent mehr Geld. Und jetzt, mit der zweiten Stufe, kommt das EVG-Wahlmodell. Du hast gewählt, wie Du die Tariferhöhung in dieser zweiten Stufe haben möchtest. Du bekommst

  • 2,6 Prozent mehr Geld oder
  • sechs Tage zusätzlichen Erholungsurlaub oder
  • eine Stunde Arbeitszeitverkürzung

Du hast Dich entschieden - die Arbeitgeber müssen die Voraussetzungen dafür schaffen.

Es gibt nur ein Wahlmodell, das der EVG. Wir haben es in der letzten Tarifrunde gemeinsam erkämpft. Andere haben es übernommen. Das ist in Ordnung, weil es ein gutes Modell ist!