Erschwerniszulagen für zugewiesene Beamtinnen und Beamten im DB Konzern

Es kommt Bewegung in das Thema um die Anhebung der Zulagen nach der bisherigen Erschwerniszulagenverordnung. Die neue sog. Besondere Erschwerniszulagenverordnung soll nach Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in den nächsten Monaten beschlossen werden.

Es kommt Bewegung in das Thema um die Anhebung der Zulagen nach der bisherigen Erschwerniszulagenverordnung. Die neue sog. Besondere Erschwerniszulagenverordnung soll nach Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in den nächsten Monaten beschlossen werden.

 

Im Gespräch mit Martin Burkert erteilte das BMVI die Zusage, dass die in Rede stehenden Zulagen (SZ1-SZ5) um 10 % erhöht werden sollen. Damit kommt der Verordnungsgeber unserer Forderung nach. Die DB AG hatte sich in diesem Zusammenhang im Übrigen lediglich mit einer 5%igen Erhöhung einverstanden erklärt.

 

Außerdem haben wir dem BMVI gegenüber deutlich gemacht, dass wir eine zügige Umsetzung begrüßen würden. Seit Ende 2013 warten die zugewiesenen Beamten und Beamtinnen auf die zugesagte Erhöhung. Auch wenn Gesetzgebungsprozesse eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, darf dies nicht als Umweg benutzt werden, um Zahlungen hinauszuzögern. Auch diesbezüglich konnten wir erreichen, dass das BMVI uns gegenüber zugesagt hat, das Verfahren beschleunigen zu wollen, um die dazu erforderliche sogen. Besondere Erschwerniszulagenverordnung (BesEZulV) auf den Weg zu bringen.