Entsenderichtlinie: Fortschritt mit Lücken

Die EVG begrüßt die Einigung der Arbeits- und Sozialminister der EU auf eine Überarbeitung der Entsenderichtlinie. Damit werden Beschäftigte in der EU besser gegen Lohn- und Sozialdumping geschützt: ein wichtiger Schritt in Richtung soziales Europa. Allerdings hat der Kompromiss auch Mängel: So ist der komplette Verkehrsbereich davon ausgenommen.

Die Kernpunkte der Einigung:

  • Entsendungen aus einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen sollen im Schnitt nicht länger als zwölf Monate gelten, in Ausnahmefällen 18 Monate
  • Für entsandte und einheimische Beschäftigte sollen grundsätzlich die gleichen Regeln zur Vergütung gelten, das betrifft sowohl den Mindestlohn als auch Weihnachtsgeld, Prämien oder Schlechtwettergeld.

Die Richtung stimmt. Warum der Verkehrsbereich aber von diesen Regelungen ausgenommen werden soll,  ist unverständlich. Bulgarische Lkw-Fahrer haben denselben  Schutz verdient wie bulgarische Pfleger/innen.

Die EVG setzt sich gemeinsam mit ihren Bündnispartnern für einen EU-weiten wirksamen Schutz gegen  Lohn- und Sozialdumping ein.