Entlastungsbetrag: EVG begrüßt bessere Förderung von Alleinerziehenden

Die EVG hat die verbesserte finanzielle Förderung von Alleinerziehenden begrüßt. Der Bundesrat war dem Vorschlag des Bundestages gefolgt und hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Gesetz zur Verbesserung von Familienleistungen zugestimmt.

Die EVG hat die verbesserte finanzielle Förderung von Alleinerziehenden begrüßt. Der Bundesrat war dem Vorschlag des Bundestages gefolgt und hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Gesetz zur Verbesserung von Familienleistungen zugestimmt.

Danach können Alleinerziehende rückwirkend zum 01. Januar 2015 den sogenannten Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen. Dieser wird von bislang 1.308 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Betrag rückwirkend ab dem 2. Kind um 240 Euro pro Kind. Der Entlastungsbetrag wurde - in seiner heutigen Form - 2004 geschaffen und bislang nicht erhöht. Mit ihm sollte der finanzielle Vorteil von zusammenveranlagten Eltern (Ehegattensplitting) ausgeglichen werden.

Die für die Familienpolitik zuständige stellvertretende EVG Vorsitzende, Regina Rusch-Ziemba, erklärte: „Nach 11 Jahren wurde es höchste Zeit, dass der Entlastungsbetrag endlich erhöht wurde. Ich bin sehr froh, dass sich die Politik endlich in der Lebenswirklichkeit der Betroffenen angenähert hat.“ Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die Situation der alleinerziehenden Mütter und Väter und deren Kinder. Rund 625.000 (39 Prozent) aller Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern sind derzeit auf staatliche Grundsicherungsleistungen (Hartz IV) angewiesen.

Regina Rusch-Ziemba unterstrich: „Sie und ihre Familien tragen besondere Armutsrisiken. Der Staat steht hier in besonderer Verantwortung gerade die Kinder davor zu Schützen.“ Sie betonte: „In einem Land, wo Bildung und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern noch immer vom Geldbeutel der Eltern abhängen, kann die nächste verbesserte Förderung nicht wieder 11 Jahre auf sich warten lassen.“

Im Service-Portal des Bundesfamilienministeriums, dem Familien-Wegweiser, finden Alleinerziehende wichtige Informationen zu Leistungen und Ansprechpartnern.