Deutscher Betriebsräte Preis 2019: Erneut EVG-Gremium nominiert

Wie bereits in den Jahren 2014 bis 2017 wurde auch für die diesjährige Verleihung des Deutschen Betriebsrätepreises ein EVG geführter Betriebsrat nominiert. Im Rahmen des Deutschen Betriebsrätetages vom 5.-7. November 2019 in Bonn wird der Gesamtbetriebsrat der DB Systel GmbH seine Vereinbarung „Transformation in die neue Arbeitswelt“ vorstellen, die klare Regelungen für die Einführung selbstbestimmter Arbeitsformen im Unternehmen trifft. Insgesamt haben sich drei EVG-geführte Gremien für den Preis beworben.

„Weg von der klassisch-hierarchischen Herangehensweise, hin zu selbstorganisierten Teams“ – so fasst der GBR-Vorsitzende Klaus-Theo Sonnen-Aures den Ansatz zusammen. Die Ursprungsidee kommt aus dem betrieblichen Alltag der Entwicklerteams. Sie praktizieren das sogenannte „agile“, oder besser – selbstbestimmte - Arbeiten: Dabei gibt es keinen Chef mit Anweisungen von „oben herab“; vielmehr arbeiten die Teammitglieder unabhängig von Alter, Gehaltsklasse oder Qualifizierungsgrad kooperativ auf gleicher Augenhöhe. 

Der Arbeitgeber hat vorab anerkannt, dass dieses agile Verfahren eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung nach §111 BetrVG darstellt. Ziel der Interessenvertreter*innen: Die Ausgestaltung des stetigen Wandels in den Arbeitsbeziehungen soll nicht dem Arbeitgeber überlassen werden. Das Novum: Die Gesamtbetriebsvereinbarung ist „selbstlernend“. Heißt: Erkennen die Betriebsparteien (Nach-) Regelungsbedarf, wird die GBV fortgeschrieben und ergänzt.

Neben dem GBR DB Systel haben sich zwei weitere Gremien aus unserem Organisationsbereich beworben:

  • Der GBR DB Engineering & Consulting (DB E&C) hat eine Gesamtbetriebsvereinbarung „IT-Grundsätze“ abgeschlossen. Mit ihr wurde der Rahmen für eine völlige Modernisierung der IT in dem Unternehmen geschaffen, mit der zugleich der Sprung von der „klassischen“ in die digitale Arbeitswelt vollzogen wurde.
  • Der Betriebsrat der DB Sicherheit GmbH RB West hat in einer gemeinsamen Aktion mit der EVG und den Beschäftigten die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds verhindert. So konnte eine Behinderung der Betriebsratsarbeit abgewehrt werden.

Drei Beispiele, die die Bandbreite der Interessenvertretung allein in unserer Branche aufzeigen. Und die zeigen, dass EVG-Betriebsrät*innen mit Freude, Kreativität und Tatkraft bei der Sache sind. Und dass sie die Themen der Beschäftigten angehen.

Das Tagungsprogramm zum Deutschen Betriebsrätepreis 2019 kann auf der Webseite des Betriebsrätetags angesehen und heruntergeladen werden.