DB KT-InfraGO - Abschluss Überleitungs-TV
Nach schwierigen, aber konstruktiven Verhandlungen hat die Tarifkommission der DB KT dem Verhandlungsergebnis zu einem Überleitungstarifvertrag zur DB InfraGO AG einstimmig zugestimmt. In diesem Überleitungstarifvertrag werden die Sicherungsregelungen für die Beschäftigten der DB Kommunikationstechnik GmbH bei einem Betriebsübergang zur InfraGO AG festgelegt.
Folgende Einzelheiten wurden vereinbart:
- Die in den Tarifverträgen der DB KT gesicherten Altregelungen bei Gründung der DB KT werden fortgeführt.
- Mit einer Überleitungsmatrix werden die Entgeltgruppen bei der DB KT in die Entgeltgruppen bei der DB InfraGO überführt.
- Die Funktionsjahre im Tarif der DB KT werden den Tätigkeitsjahren bei der DB InfraGO gleichgesetzt.
- Es wird eine individuelle Vergleichsberechnung für alle Beschäftigten nach Konzern ZÜTV durchgeführt. In diese Vergleichsberechnung fließen die Werte der Jahrestabellenentgelte und die Zulagen zum Zeitpunkt des Übergangs ein. Für den Zulagenvergleich werden die Anzahl der Stunden etc. des kompletten Jahres 2024 zu Grunde gelegt.
- Damit wird sichergestellt, dass es im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang zum 01.06.2025 zu keinen Entgeltverlusten kommt.
- Hierzu werden alle Beschäftigten eine individuelle Vergleichsberechnung erhalten.