DB AG: Keine Beraterverträge mehr mit ehemaligen Führungskräften!

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat sich am Mittwoch mit den Untersuchungsergebnissen zu den im Frühjahr bekannt gewordenen Beraterverträgen für ehemalige Vorstandsmitglieder beschäftigt. Sie offenbaren eine offensichtlich in der Vergangenheit gelebte Selbstbedienungsmentalität, mangelndes Unrechtsbewusstsein und eklatante Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften des Bahnkonzerns.

Verantwortliche Vorstände verschiedener Unternehmen der Deutschen Bahn AG haben mit ihrem Handeln nicht nur gegen gesetzliche und unternehmenseigene Regelungen verstoßen. Sie haben auch das Vertrauen der Beschäftigten in ihre Führung missbraucht.

Der Aufsichtsrat hat Beschlüsse gefasst, mit denen sichergestellt wird, dass Fehlverhalten im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Abschluss von Beraterverträgen geahndet wird.

Außerdem sollen zukünftig grundsätzlich keine Beraterverträge mit ehemaligen Organmitgliedern abgeschlossen werden.

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat erwarten vom Vorstand der DB AG wirkungsvolle Maßnahmen, die derartige Vorfälle in Zukunft verhindern!