Bundeseisenbahnvermögen (BEV) - Verschiebung des Zahltags für alle BEV-Arbeitnehmer ab Dezember 2017

Die Verschiebung des Zahltags vom 6. (LTV BEV) bzw. vom 15. (AnTV BEV) eines jeden Monats auf den letzten Tag jeden Monats findet im Monat Dezember 2017 statt.

Anlässlich der Verschiebung des Zahltags wurde folgende Übergangsregelung vereinbart:

  • Die Löhne und die Vergütungen für den Monat November 2017 werden wie bisher am 6. bzw. 15. November 2017 gezahlt.
  • Einmalig für die Umstellungsphase wird die Jährliche Zuwendung für das Jahr 2017 einheitlich am 6. Dezember 2017 ausbezahlt.
  • Die Löhne und Vergütungen für den Monat Dezember 2017 werden dann am letzten Tag des Monats Dezember 2017 gezahlt.
  • Ab dem Abrechnungsmonat November 2017 werden die Nebenbezüge nicht mehr zum Zahltag des jeweils zweiten Nachmonats, sondern bereits im Nachmonat spitz abgerechnet. Das bedeutet, die Nebenbezüge für den November 2017 werden erstmalig im Dezember 2017 mit der Lohn- und Vergütungszahlung am letzten Tag des Monats spitz abgerechnet und ausbezahlt.

Darüber hinaus wurde mit dem BEV vereinbart, dass - soweit erforderlich - Beschäftigte auf Antrag zur Abmilderung evtl. finanzieller Engpässe eine Abschlagszahlung erhalten können.

Wir bitten um Beachtung.