Beitragsbescheinigung für 2023 - ab sofort online abrufbar

Der Gesetzgeber hat das Verfahren zur Abgabe einer Steuererklärung bedeutend vereinfacht. Es ist nicht mehr erforderlich, bestimmte Belege mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Wer seine Steuererklärung abgibt, muss nur noch in Ausnahmefällen Nachweise beilegen. Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu: „Belege sind mit der Einkommenssteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken / Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird.“

Sollte dies bei euch der Fall sein und das Finanzamt verlangt die Vorlage eurer Beitragsbescheinigung, so ist diese für euch ganz leicht erhältlich.

Am einfachsten geht das über diese Internetseite:

  • www.evg-online.org aufrufen
  • im passwortgeschützten Bereich unter Login / Registrieren anmelden
  • unter deinem Namen dein Profil aufrufen
  • unter deine Dokumente deine Beitragsbescheinigung herunterladen und ausdrucken

Diese Download-Funktion steht jedem Mitglied ab sofort für das vergangene Jahr zur Verfügung. Fehlende Login-Daten könnt ihr unter registrierung@evg-online.org anfordern. 

Weiterhin bestand die Möglichkeit der Zusendung einer Beitragsbescheinigung per E-Mail. Die Beitragsbescheinigung wird dann Mitte Januar an die uns bekannte E-Mail-Adresse versendet. 

Für Fragen stehen euch auch die Kolleg:innen in den Geschäftsstellen gern zur Verfügung.