Behinderung von Betriebsratsarbeit: Arbeitgeber scheitert erneut!

Behinderung von Betriebsratsarbeit darf keine Chance haben: Darin sehen sich die EVG und ihre Betriebsräte durch die heutige Entscheidung des Arbeitsgerichts München bestärkt.

Die Geschäftsführung der DB Sicherheit GmbH wollte die Kündigung von Betriebsräten durchsetzen. Die Anträge wurden abgewiesen. Nach Überzeugung des Gerichts ist an den Vorwürfen zum „Arbeitszeit-betrug“ nichts dran.

Bereits am 14.03. hatte das Arbeitsgericht Dortmund in einem gleich gelagerten Fall den Antrag des Arbeitgebers zurückgewiesen. Damit  steht für die EVG fest: Die Geschäftsführung der DB Sicherheit GmbH ist damit gescheitert, mithilfe juristischer Tricks und psychischem Druck offensichtlich unbequeme EVG-Betriebsräte loswerden.

EVG und der GBR DB Sicherheit GmbH fordern deshalb von der Geschäftsführung: Respektieren Sie die demokratisch gewählten Betriebsrats-gremien! Rehabilitieren Sie die betroffenen Kollegen und kehren endlich wieder zurück zu einem normalen Umgang miteinander!