BAHN-BKK: AnTV wird übergeleitet

Im Sinne einer einheitlichen Tarifanwendung werden alle Mitarbeitenden im AnTV zum 1. Oktober 2022 in die geltenden

Tarifwerke der BAHN-BKK, MTV-BAHN-BKK (Manteltarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BAHN-BKK), ETV-BAHNBKK (Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BAHN-BKK) und AzTV-BAHN-BKK (Arbeitszeittarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BAHN-BKK), übergeleitet.

Wichtig für die Kolleginnen und Kollegen im AnTV: Ihr verliert nichts! Eure Besitzstände werden gewahrt!

Rahmenbedingungen:

  • Überleitung zum 1. Oktober 2022

  • Eure Besitzstände richten sich nach Eurem Bruttomonatsentgelt
    inkl. Zulagen zum 1. Oktober 2022

  • Damit gelten die tariflichen Regelungen aus dem MTV-BAHN-BKK, ETV-BAHN-BKK und AzTV-BAHN-BKK uneingeschränkt für Euch.

    Dies wirkt sich u. a. positiv auf euere Prämienberechnung sowie auf die betriebliche Altersvorsorge aus.