Arbeitgeber muss leistungsgeminderten Arbeitnehmer beschäftigen

Nach einer längeren Krankheit wollte ein Arbeitnehmer wieder arbeiten. Einen Teil seiner bisherigen Arbeiten kann er aus gesundheitlichen Gründen aber nicht mehr verrichten. Die Kollegen des DGB-Büros Stuttgart haben jetzt für ihn vor dem Arbeitsgericht durchgesetzt, dass der Arbeitgeber ihn trotz seiner Einschränkungen beschäftigen muss.

Arbeitsunfähig krank ist ein Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen diejenige Arbeit vorübergehend nicht ausüben kann, die er dem Arbeitgeber schuldet. Der Arbeitgeber muss dann für mindestens sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter zahlen. Danach erhalten gesetzlich Versicherte Krankengeld von den Krankenkassen. Nach 78 Wochen werden sie allerdings „ausgesteuert“ und müssen sich arbeitslos melden.

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