Alles wird teurer! Ab Mai: Neuer Zuschuss beim Fonds Wohnen und Mobilität

Die Preise explodieren, da ist jede finanzielle Entlastung willkommen. Gut, dass die EVG in den Verhandlungen zum „Bündnis für unsere Bahn“ den Fonds „Wohnen und Mobilität“ vereinbart hat.

Ab dem 1. Mai 2022 stehen allen förderberechtigten EVG-Mitgliedern wieder 100 Euro Zuschuss ihres Fonds „Wohnen und Mobilität“ zu. 

Verwendet werden können die 100 Euro für die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder für die dienstliche Nutzung des privaten Internetvertrags. Eine finanzielle Entlastung, die es nur für EVG-Mitglieder gibt. 

Beantragt werden kann der neue zweite Zuschuss ab dem Stichtag 1. Mai 2022 auf der Homepage des Fonds „Wohnen und Mobilität“. Wichtig, für alle, die ihren ersten Zuschuss noch nicht beantragt haben: Bis zum 30.4.2022 können dort weiterhin die ersten 100 Euro Zuschuss - auch von Neumitgliedern - abgerufen werden.

EVG: Wir stehen für eine starke Gemeinschaft, mit starken Betriebsrätinnen und Betriebsräten!

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Übrigens: Der Fonds soziale Sicherung zahlt seine Leistungen weiterhin auch für unsere Mitglieder in den TEG-Betrieben aus. Das Arbeitsgericht Frankfurt/M. hat seine für Ende März geplante Entscheidung hierüber vertagt. Voraussichtlich im August wird nun entschieden, ob der FsS dem Tarifeinheitsgesetz unterliegt oder nicht. Es bleibt also dabei: Fonds-Leistungen auch für EVG-Mitglieder in den TEG-Betrieben.