Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld und Familienzuschlag rechtmäßig

Das Bundesinnenministerium (BMI) teilt nach Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in einem Rundschreiben, dass die abgesenkten Altersgrenzen für Kindergeld und Familienzuschlag rechtmäßig sind. Der besoldungsrechtliche Familienzuschlag ist vom Bezug von Kindergeld abhängig.

Das Bundesinnenministerium (BMI) teilt nach Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in einem Rundschreiben, dass die abgesenkten Altersgrenzen für Kindergeld und Familienzuschlag rechtmäßig sind. Der besoldungsrechtliche Familienzuschlag ist vom Bezug von Kindergeld abhängig.

Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld von 27 auf 25 Jahre herabgesenkt. Gegen die Absenkung der Altersgrenze für Kindergeld, die sich auch auf den Familienzuschlag auswirkt, wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt. Die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld wurde daraufhin vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geprüft.

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass die Verfahren durch sogen. Nichtannahmebeschlüsse ohne Begründung abgeschlossen wurden. Durch die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist die bereits zuvor vom Bundesfinanzhof getroffene Entscheidung über die Zulässigkeit der Absenkung der Altersgrenze rechtskräftig geworden. Laut BMI sind damit Zweifel an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Absenkung der Altersgrenze ausgeräumt und eventuell eingelegte Rechtsbehelfe gegen die derzeitige Altersgrenze sind zurückzuweisen.