Endlich ein Ende des Informationsverbotes zu Schwangerschaftsabbrüchen

Der deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung beschlossen, den §219a Strafgesetzbuch zu streichen. Dieser regelte das so genannte „Werbeverbot“ zu Schwangerschaftsabbrüchen.

„Die Entscheidung des Bundestages ist zu begrüßen. Jetzt können Ärzt:innen endlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne dafür kriminalisiert zu werden“, so Martin Burkert, stellvertretender EVG-Vorsitzender.

Die Norm hinter dem Paragrafen 219a StGB wurde im Juni 1933 vom nationalsozialistischen Regime als gesetzliche Regelung festgeschrieben und war Teil ihrer faschistischen Bevölkerungspolitik. Auch in den vergangenen Jahren waren noch Ärzt:innen aufgrund dieser Regelung verurteilt worden, weil sie auf ihrer Internetseite über das Thema informiert hatten. 

„Betroffene haben nun endlich einen freien Zugang zu dringend notwendigen Informationen. Ein offener Umgang mit dem komplexen Thema von Beratung, Hilfsangeboten und Durchführung des Abbruchs wird zu einer erheblichen Entlastung der Frauen führen“, ergänzt Nadja Houy als Vorsitzende der EVG-Bundesfrauenleitung.

Die EVG fordert hier weiterhin - entsprechend DGB und EVG-Beschlusslage, dass endlich auch §218 StGB angegangen wird. Aktuell stellt dieser immer noch grundsätzlich einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe: Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen wird eine Abtreibung jedoch nicht bestraft, wenn sich die Betroffene bei einer anerkannten Beratungsstelle beraten lässt.

„Jede Betroffene muss für sich selbst entscheiden können, ohne von Strafe bedroht zu sein. Wohin andere Regelungen führen können, sehen wir gerade in den Ländern, in denen man absurder Weise nach einer Fehlgeburt grundsätzlich damit rechnen muss, vor Gericht gezerrt zu werden, da es ja ein Abbruch sein könnte“, führt Houy weiter aus. 

„Wir wollen echte Entscheidungsfreiheit für alle Betroffenen. Die Bundesregierung muss zeigen, wie ernst sie es mit dem angekündigten Fortschritt meint“.

Dass es hier endlich Veränderungen braucht, hatten die EVG-Frauen auch beim letzten DGB-Bundesfrauenkongress noch einmal bekräftigt.

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Auch der AK Geschichte der Bundesfrauenleitung hat sich mit dem Thema in einem Artikel zur ersten Frauenärztin in Deutschland beschäftigt.