Aufsichtsratswahlen 2020 - Aktuelles Statement von Torsten Westphal und Kristian Loroch

Die Wahlvorstände des DB-Konzerns haben beschlossen, dass die zweite Runde der Aufsichtsratswahlen in der kommenden Woche nicht stattfinden wird. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Sie wollen eine gesundheitliche Gefährdung der Teilnehmenden durch das Corona-Virus vermeiden. Dazu erklären der EVG-Vorsitzende Torsten Westphal und das Vorstandsmitglied Kristian Loroch:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft begrüßt die Entscheidung der Wahlvorstände. Ein Zusammenkommen von fast 3000 Menschen inklusive der An- und Abreise nach Hannover hätte in diesen Tagen ein Risiko für die Gesundheit bedeutet.

Die Gesundheit ist für uns alle das wichtigste, was wir haben. Deshalb geht die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen, die als Delegierte für Hannover gewählt sind, absolut vor - ebenso wie die Gesundheit der Beschäftigten in der Veranstaltungsstätte, dem Congress Centrum Hannover. Das sehen die Wahlvorstände so und das sieht die EVG so.

Unser Dank gilt allen, die in den zurückliegenden Wochen und Monaten, die Aufsichtsratswahlen vorbereitet haben. Die jetzt beschlossene Verschiebung bedeutet eine gewaltige Herausforderung für all jene, die kurzfristig einen neuen Wahlgang organisieren müssen. Vor dieser außergewöhnlichen Leistung haben wir großen Respekt.

Wie geht es nun weiter? Die Wahlvorstände haben sich ihre Entscheidung nicht leicht gemacht, denn die Maßnahme hat eine enorme Tragweite. Die Delegierten für die Wahlversammlung sollten in der kommenden Woche den Aufsichtsrat des DB Konzerns wählen, ebenso die Aufsichtsräte von DB Netz, DB Fernverkehr, DB Regio, DB Cargo, DB Fahrzeuginstandhaltung, DB Services und DB Schenker. Die Amtszeit der aktuell agierenden Aufsichtsräte endet mit den bevorstehenden Hauptversammlungen der Gesellschaften; unmittelbar danach sollten die neu gewählten Gremien ihre Verantwortung übernehmen.

Einen Zustand, in dem die Arbeitnehmer*innenbänke in den Kontrollgremien nicht besetzt sind, kennt und will das Gesetz nicht und wollen auch wir nicht. Jetzt müssen Lösungen gefunden werden, wie die Aufsichtsratswahlen rechtssicher durchgeführt und die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten gewahrt bleiben können. Es gibt dafür keine Blaupause, weil es einen solchen Fall noch nicht gegeben hat. Alle Optionen müssen geprüft und eine vernünftige Lösung muss gefunden werden. Wir bieten hierbei ausdrücklich die Unterstützung der EVG an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden euch weiter zeitnah informieren und eure Rechte wirksam vertreten.