5. Arbeitszeitkonferenz in Mannheim - härtere Gangart gefordert

Klaus-Dieter Hommel, stellvertretender EVG-Vorsitzender, hat auf der Arbeitszeitkonferenz am Dienstag in Mannheim eine härtere Gangart bei der Genehmigung von Dienstplänen gefordert. Der Arbeitgeber komme seinen Verpflichtungen zu oft nicht nach.

Anspruch und Wirklichkeit klaffen auch bei der Arbeitszeit oft auseinander. Das wurde bei der fünften Arbeitszeitkonferenz der EVG wieder einmal deutlich. Doch statt diesen Umstand zu beklagen, erarbeiteten die in Mannheim anwesenden EVG-Betriebsräte zielführende Lösungsansätze. "Wir haben ein Initiativrecht und können selbst gestalten", machte der zuständige EVG-Vorstand, Klaus-Dieter Hommel, deutlich. Im Mittelpunkt müssten dabei stets die Interessen der Beschäftigten stehen, die von der EVG vertreten werden.   

Dass die Trends in der Arbeitszeitentwicklung immer wieder eine Herausforderung für Betriebsräte darstellen, machte Alexandra Wagner vom "Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt (FIA)" deutlich. So wachse der Anteil der "Teilzeiter" wieder: bei den Frauen liege deren Anteil (oft unfreiwillig) bei zwischenzeitlich 46 Prozent, bei den Männern sei dieser auf gut zehn Prozent angestiegen. Für die Arbeitnehmervertreter heiße dies, die typischen Rollenklischees zu überwinden, sei die Betreuung von Kindern - und mittlerweile auch gebrechlichen Eltern - doch einer der Hauptgründe auf eine Vollzeitbeschäftigung zu verzichten.   

Handlungsbedarf gebe es aber auch im Bereich der Regelarbeitsplätze. Studien hätten belegt, dass lange und oft wechselnde Arbeitszeiten ursächlich seien für zunehmende gesundheitliche Beschwerden. "Lange Arbeitszeiten werden viel seltener gewünscht als sie tatsächlich praktiziert wird", machte Alexander Wagner deutlich.   

Dass die persönlichen Wünsche der Beschäftigten durchaus in Dienstpläne einfließen können, machte Gunnar Rothenburg in seinem Impulsvortrag deutlich. So würden die Dienstpläne bei DB Vertrieb im Team erarbeitet, um möglichst vielen persönlichen Wünschen Rechnung tragen zu können. "Es hat gut zwei Jahre gedauert, die Widerstände des Arbeitgebers zu überwinden und ein Konzept zu erarbeiten, das reibungslos funktioniert - aber jetzt klappt es", stellte er fest.   

EVG-Vorstand Klaus-Dieter Hommel nahm dieses Beispiel zum Anlass, noch einmal auf die Gestaltungsmacht der EVG hinzuweisen. "Was andere nur pauschal tariflich regeln müssen, können wir in den Betrieben individuell umsetzen, weil nur wir die Betriebs- und Personalräte haben, die das durchsetzen können", stellte Hommel fest. Mit diesem Pfund müsse die EVG noch viel stärker wuchern und den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen.   

Die Arbeitszeitkonferenzen der EVG dienten dabei des Erfahrungsaustausches und der Motivation. "Unsere Betriebsräte haben die Aufgabe, Sorge dafür zu tragen, dass es bei der Dienstplangestaltung zu keiner Überlastung der Beschäftigten kommt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet ist", stellte der EVG-Vize fest. "Dienstpläne, die das nicht sicherstellen, sollten nicht genehmigt werden", so Hommel. "In dieser Frage werden wir eine härtere Gangart einschlagen müssen, so lange der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nach kommt", kündigte er an.