27. Januar: Gedenken an Opfer des Nationalsozialismus

78 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz wird in Deutschland die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus weiterhin wachgehalten. Am 27. Januar 1945 wurden die zurückgelassenen Insassen des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von Soldaten der Roten Armee befreit. Die Erinnerung ist insbesondere in diesem Jahr wichtig – denn mit Hitlers Machtübernahme am 30. Januar 1933 begann vor genau 90 Jahren die Nazi-Diktatur.

Die meisten Inhaftierten der Konzentrationslager mussten bereits vorher den sogenannten „Todesmarsch" antreten. Zurück blieben all jene Menschen, die zu schwach und zu krank waren, um den Marsch anzutreten. Die Befreier erwartete damals ein unvorstellbares Ausmaß an ausgelebter, menschlicher Grausamkeit.

Allein in Auschwitz wurden etwa 1,1 Millionen Menschen durch das NS-Regime ermordet. Das heutige Datum ist in Deutschland seit 1996 offizieller Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. 2005 haben ihn die Vereinten Nationen zusätzlich zum internationalen Holocaust-Gedenktag erklärt.

Gedacht wird dabei der sechs Millionen ermordeten europäischen Juden, der Sinti und Roma, der Zwangsarbeiter:innen, Menschen mit Behinderung, der zurückgelassenen Häftlinge, der Homosexuellen, Frauen und Männer des Widerstands oder anderer Menschen, die aus anderen Gründen der totalitären Staatsgewalt zum Opfer gefallen sind. 

Der gemeinsame Kampf gegen Populismus, Nationalismus und Rechts bleibt in Deutschland und Europa hochaktuell und wichtig. Daher gilt es als EVG, aber auch gemeinsam innerhalb der DGB-Gewerkschaftsfamilie, auf verschiedensten Wegen klare Haltung zu zeigen.

„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen“, so der damalige Bundespräsident Roman Herzog, der den 27. Januar zum Gedenktag für die NS-Opfer erklärt hatte.