15. Sitzung des EVG-Landesverbandes NRW - Klausurtagung in Davensberg

Zur 15. Sitzung des Landesverbandes NRW verbunden mit der 2. Klausurtagung konnte vom Sprecher des Landesverbandes der EVG in NRW, Hermann-Josef Müller, zu aktuellen verkehrspolitischen Themen unseren Kollegen Dirk Schlömer (MdL) begrüßt werden. Die Ausgangslage zum anstehenden Tarifkonflikt wurde vorgestellt und die Feststellung muss getroffen werden, dass die Kooperationsgespräche bei der Deutschen Bahn gescheitert sind.

Zur 15. Sitzung des Landesverbandes NRW verbunden mit der 2. Klausurtagung konnte vom Sprecher des Landesverbandes der EVG in NRW, Hermann-Josef Müller, zu aktuellen verkehrspolitischen Themen unseren Kollegen Dirk Schlömer (MdL) begrüßt werden. Die Ausgangslage zum anstehenden Tarifkonflikt wurde vorgestellt und die Feststellung muss getroffen werden, dass die Kooperationsgespräche bei der Deutschen Bahn gescheitert sind.

 

Eine Vereinbarung zwischen EVG und GDL, wonach die Gewerkschaft, die für eine bestimmte Berufsgruppe die Mehrheit organisiert, das Verhandlungsmandat für die entsprechenden berufsgruppenspezifischen Tarifregelungen bekommt, wird es nicht geben.

 

Die EVG hat vor den Beratungen des Verkehrsausschusses des Bundestages ihre Forderungen nach Veränderungen des Regionalisierungsgesetzes bekräftigt. Vor allem müsse die Überleitung des Personals bei einem Betreiberwechsel im Schienenpersonen-Nahverkehr (SPNV) geregelt werden. Dirk Schlömer unterstrich, dass die Beschäftigten „so abgesichert werden müssen, dass die bestehenden Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen ohne Einschränkungen weitergelten können.“

 

Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner die Verlierer des politisch gewollten Wettbewerbs würden. Bisher sei bei einem Betreiberwechsel „alle paar Jahre der Arbeitsplatz akut gefährdet“. Zudem drohten Einschränkungen bei Einkommens- und Sozialbedingungen, wie zum Beispiel bei Urlaub oder betrieblicher Altersversorgung. Entsprechende Regelungen, die dies verhindern, könnten im Regionalisierungsgesetz festgeschrieben werden. Schlömer verwies darauf, dass das europäische Recht solche Regelungen ausdrücklich zulasse.

 

Insgesamt verlangt die EVG eine deutliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel. Es müssten mindestens 8,5 Milliarden Euro vom Bund bereitgestellt werden. „Der SPNV ist eine Erfolgsgeschichte, sie kann aber nur fortgeschrieben werden, wenn auch die nötigen Gelder fließen“, betonte Schlömer. Außerdem müsse die Dynamisierung der Mittel langfristig festgeschrieben werden. Die Erhöhung solle bei 2,8 Prozent statt wie bisher bei 1,5 Prozent liegen. Kirchner verwies darauf, dass es mehrere Gutachten gebe, die eine Erhöhung der Gelder für den SPNV befürworteten.

 

In seinem politischen Bericht ging EVG-Vorstandsmitglied Reiner Bieck ausführlich auf die derzeitig laufende Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Bahn AG ein und erläuterte das 16 Punkte umfassende Forderungspaket.

 

Mit dem Hinweis auf die am 17. April in Düsseldorf stattfindende 16. Sitzung des Landesverbandes, schloss der Sprecher des LV die Sitzung und wünschte allen eine gute Heimreise.